4/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1297 2. Streitgegenstand Anfechtungsobjekt ist die Verfügung der Vorinstanz vom 8. April 2021. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz den Beschwerdeführer zu Recht zur Rückerstattung von total CHF 1'942.50 verpflichtete sowie eine entsprechende Ratenzahlungen verfügte.