20. Rate fällig am 1. Oktober 2022: CHF 100.00 5. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 6. Mai 2021 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er was folgt: 1. Die Verfügung vom 8. April 2021 sei aufzuheben. 2. Es sei die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Beschwerde wiederherzustellen. 3. Die Schulden seien zu erlassen. 4. Eventualiter seien die Schulden zu halbieren - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -