6.5 Vor der Übernahme des Dossiers durch die Vorinstanz variierten die effektiven Auszahlungen der C.___ unter anderem aufgrund von Integrationszulagen, Diabeteszulagen, Vergütungen für Arzt- und Transportkosten, Medikamentenbezug sowie Abzügen für AHV-Einkommen zwischen CHF 254.70 und CHF 470.75 pro Monat. Die Vorinstanz leistete der Beschwerdeführerin ab dem 1. August bis zum 31. Dezember 2020 monatliche Zahlungen zwischen CHF 454.70 und CHF 532.50. Die von der Vorinstanz geleisteten Beträge fielen somit im Durchschnitt etwas höher aus, als jene der C.___. Wie beschrieben, steht der Beschwerdeführerin ein knapp bemessenes Budget zur Verfügung.