Aufgrund der Selbstdeklaration bezüglich der Haushaltsgrösse habe sich herausgestellt, dass die Beschwerdeführerin in einem Vierpersonenhaushalt wohne. Der Beschwerdeführerin stehe somit CHF 372.25 Asylsozialgeld pro Monat zu. Aufgrund des zu hohen Ansatzes seien der Beschwerdeführerin Schulden gegenüber der Vorinstanz in der Höhe von CHF 801.25 entstanden.