3. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 4. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 5. Parteientschädigung wird keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführer, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Pierre Alain Schnegg Regierungsrat