8/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1124 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 20. April 2021 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald der Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.