3.5 Schliesslich bringt die Beschwerdeführerin vor, dass sie im Jahr 2021 die Kriterien für die Rückzahlungspflicht bzw. eine Reduktion des Leistungspreises nicht erfülle. Trotzdem sei ihr im Laufe der Verhandlungen zum Leistungsvertrag die Bewilligung der zusätzlichen Plätze mit einer gleichzeitigen Reduktion des Leistungspreises angeboten worden. Dies widerspreche den Richtlinien und den vorgenommenen Berechnungen. Es mag zutreffen, dass die Beschwerdeführerin die Kriterien für die Rückzahlungspflicht bzw. die Reduktion des Leistungspreises im Jahr 2021 nicht erfüllt hat. Dies ist vorliegend aber nicht Teil des Streitgegenstands und damit nicht zu überprüfen.