3.4 Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, mit den Erläuterungen «Angemessene Berücksichtigung der Rückstellungen im Schwankungsfonds bei der Bemessung von Staatsbeiträgen» sei ein nachvollziehbares Instrument für den Umgang mit Überdeckungen geschaffen worden. Soweit die Beschwerdeführerin damit verlangt, diese Erläuterungen seien für die Gewährung des vorliegend beantragten Staatsbeitrags anzuwenden, ist Folgendes festzuhalten: Wie die Vorinstanz zutreffenderweise ausführt, wird in den genannten Erläuterungen die Obergrenze der Rückstellungen im Schwankungsfonds bestimmt und die allfällige Rückzahlungspflicht geregelt.