Die Mittel im Schwankungsfonds sind Eigenmittel der Beschwerdeführerin und dienen neben dem Ausgleich von bereits realisierten und zukünftigen Unterdeckungen auch der Weiterentwicklung von Angeboten im Leistungsvertrag.12 Damit ist erstellt, dass die Beschwerdeführerin Ende 2019, welches das Referenzjahr für den Jahresleistungsvertrag 2021 darstellt, über einen Schwankungsfonds und damit über Eigenmittel in der Höhe von CHF 1'297'503.35 verfügte.