1.4 Nebst dem sinngemässen Begehren um Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung und Gutheissung ihres Gesuchs vom 24. September 2020 beantragt die Beschwerdeführerin, die GSI solle für den Umgang mit Überdeckungen die Erläuterungen «Angemessene Berücksichtigung der Rückstellungen im Schwankungsfonds bei der Bemessung von Staatsbeiträgen» und das daraus abgeleitete Berechnungsschema konsequent anwenden. Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um ein Begründungselement zum sinngemässen Antrag auf Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung und Gutheissung des Gesuchs vom 24. September 2020.