5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GSI leitete, 3 holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 19. Mai 2021 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.