3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin nach Rechtskraft dieses Entscheides die Parteikosten, festgesetzt auf CHF 3'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), zu ersetzen. IV. Eröffnung ‒ RA Y.___, z. Hd. des Beschwerdeführers, per Einschreiben ‒ RA A.___, z. Hd. der Beschwerdegegnerin, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor