13/14 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.935 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 20. April 2020 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 1’200.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.