Die Kostennote der Vertreterin der Beschwerdegegnerin vom 27. Juli 2020 beziffert sich auf CHF 4'566.05 (Honorar: CHF 4'200.00, Auslagen: CHF 39.60, Mehrwertsteuer: CHF 326.45). Es ist allerdings zu beachten, dass die Rechtsvertreterin der Beschwerdegegnerin diese ebenfalls im Verfahren 2018.GEF.905 vertreten hat. Das vorliegende Beschwerdeverfahren betrifft fast dieselben Rechtsfragen (wie auch dieselben Verfahrensbeteiligten). Dementsprechend sind die Verfahren praktisch identisch. Zu klären blieb lediglich die verfügte Höhe der Ersatzabgabe. Der Aufwand im vorliegendem Verfahren ist dementsprechend als wesentlich geringer einzustufen.