Er hätte sich zu diesem Zeitpunkt dazu bereit erklären können, wieder NFD zu leisten. Dies hat er jedoch nicht getan und auch für die Jahre 2018 und 2019 keinen NFD geleistet. Die dadurch anfallenden Ersatzabgabeansprüche sind somit nicht auf die lange Verfahrensdauer, sondern einzig auf die vom Beschwerdeführer zu verantwortende Nichtleistung der NFD zurückzuführen.