5.5 Der Beschwerdeführer beruft sich sodann auf das Schreiben des Notfalldienstleiters der Region B.___ (Dr. C.___) vom 29. August 201618. Dieses Schreiben beinhalte die Empfehlung, dass er sich der Ersatzabgabe entziehen könne, wenn er sicherstelle, dass seine Praxis für seine Patienten einen Notfalldienst 365 Tage / 24 h aufrechterhalte. 16 Anzahl der im fraglichen Notfalldienst-Gebiet D.___ tätigen Zahnärzte mit eigener BAB (inkl. dem Beschwerdeführer selbst) 17 Vgl. auch Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend Gesundheitsgesetz (Änderung) vom 14. Oktober 2009, S. 8 und S. 10 18 Vgl. Beschwerdebeilage 2