Hätte er allfällige Nachteile aus der langen Verfahrensdauer – wie z.B. die Verpflichtung zur Bezahlung der Ersatzabgabe für mehrere Jahre – abwehren wollen, hätte er sich danach vorsichtshalber wieder einem organisierten NDF anschliessen können, um die Erfüllung seiner Notfalldienstpflicht sicherzustellen. Er habe es indessen vorgezogen, den laut der Vorinstanz nicht rechtsgenüglichen eigenen NFD weiterzuführen.