Im Sommer 2016 habe sich der Beschwerdeführer wiederum an den Leiter des regionalen NFD gewandt und verlangt, ihn per sofort von der Erbringung des NFD zu befreien. Eine Dispensation sei im Vorstand der Beschwerdegegnerin besprochen und abgelehnt worden. Der Beschwerdeführer sei über diesen Beschluss mit Brief vom 29. August 2016 informiert worden, ebenso sei er erneut auf die Pflicht zur Leistung des NFD und die bei Nichtleistung fällige Ersatzabgabe hingewiesen worden. In der Folge habe der Beschwerdeführer die für das Jahr 2016 noch ausstehenden Tage NFD geleistet.