Der Beschwerdeführer wende sich nun mit einer weiteren Beschwerde gegen die Höhe der Abgabe. Er habe sich erstmals Ende 2015 gegenüber dem Leiter des regionalen NFD geweigert, am von der Beschwerdegegnerin organisierten NFD zu partizipieren. Daraufhin habe der Leiter den Beschwerdeführer in einem Schreiben vom 26. November 2015 über die gesetzliche Pflicht zum NFD und die geschuldete Ersatzabgabe im Falle einer Nichtbeteiligung am NFD informiert.