Letztendlich stellt sie nicht einmal ein geeignetes Mittel dar, da sie auch zu einem erneuten Wechsel im Lehrerteam führt, obschon die Vorinstanz eine weitere Neukonstitution des Lehrteams unbedingt verhindern wollte. Aus diesen Gründen erweist sich die Kündigung vom 18. März 2020 als unverhältnismässig. 12. Ergebnis