an einen «runden Tisch» sitzen können, um zu schlichten, oder ein externes Teamcoaching oder eine Teamsupervision durchführen können. Gerade auch aufgrund der im Raum stehenden Burn-Out-Problematik hätte sich eine entsprechende Massnahme aufgedrängt. Schliesslich hätte die Vorinstanz auch von ihrem Weisungsrecht als Arbeitgeberin Gebrauch machen und das Teamteaching, die gemeinsame Organisation wie auch eine andere räumliche Aufteilung auf diesem Weg durchsetzen können.