Die Vorinstanz ist offenbar der Ansicht, vorliegend komme nur die Kündigung in Frage, während alle anderen Möglichkeiten zu aufwendig und von vornherein zum Scheitern verurteilt seien. Diese Auffassung teilt die Beschwerdeinstanz nicht. Bereits im Sommer 2019 waren Massnahmen zum Teamaufbau geplant, jedoch nie durchgeführt worden. Spätestens seit November 2019 waren der Vorinstanz die Probleme in der Zusammenarbeit im Lehrteam bekannt.