11.2.5 In der Beschwerde macht die Beschwerdeführerin geltend, die innerhalb des Teams entstandenen Spannungen habe die Vorinstanz nicht mittels milderer Massnahmen zu beheben versucht, sondern sich der Beschwerdeführerin unter Vorgabe fadenscheiniger Pflichtverletzungen entledigen wollen. Die Teamarbeit sei bereits im Sommer 2019 diskutiert worden. Mit der Bereichsleitung sei ein Aufbau der Teamarbeit geplant worden, habe aber nie stattgefunden. Die Ursache der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses im Lehrteam sei in keiner Weise geklärt worden, da die Vorinstanz von vornherein auf teambildende und mediative Interventionen und Massnahmen verzichtet habe.