11.2.3 In der Stellungnahme zum Protokoll vom 9. März 2020 weist die Beschwerdeführerin darauf hin, dass bereits an der Sitzung vom 11. Juni 2019 vereinbart worden sei, dem Teamaufbau nach den Herbstferien zusammen mit der Bereichsleiterin Beachtung zu schenken. Eine Teamentwicklungsarbeit habe dann aber nicht stattgefunden.68 11.2.4 In der angefochtenen Verfügung führt die Vorinstanz aus, das Vertrauensverhältnis zwischen den Teamkolleginnen sei zerrüttet und könne nicht mehr wiederhergestellt werden.69