Letztlich kann die Frage aber offenbleiben, da sich die Kündigung aus folgenden Gründen als unverhältnismässig erweist: 11. Verhältnismässigkeit der Kündigung 11.1 Rechtliches Eine Kündigung muss verhältnismässig sein, was zutrifft, wenn sie ein geeignetes Mittel zur Problemlösung ist, sich durch keine weniger einschneidenden Massnahmen ersetzen lässt und eine Abwägung der gegenseitigen Interessen die Kündigung als gerechtfertigt bzw. zumutbar erscheinen lässt.66 Zu prüfen ist somit vorliegend, ob eine weniger einschneidende Massnahme als die Kündigung möglich gewesen wäre. 11.2 Sachverhalt