Angesichts dessen, dass die Verantwortung für all diese Vorkommnisse nicht nur bei der Beschwerdeführerin liegt, dass die Beschwerdeführerin bereit ist, ihr Verhalten zu reflektieren und zu verbes- 64 Beschwerdevernehmlassung vom 18. Mai 2020 65 Vgl. etwa Schindler/Bühler/Eckhart, Förderplanung im Unterricht, Version vom 4. Januar 2013