Unbestritten ist, dass sich die Beschwerdeführerin in zwei Fällen gegenüber einem Kind unangemessen verhalten hat (laut werden und Festhalten eines angreifenden Kindes), dass die ungenügende Zusammenarbeit im Lehrteam auch, aber nicht nur auf das Verhalten der Beschwerdeführerin zurückzuführen ist, dass die von der Beschwerdeführerin vorgenommene räumliche Trennung der Kinder- garten- und Schulkinder gegen das Basisstufenmodell verstösst und dass die Beschwerdeführerin bis Ende Februar 2020 im Rahmen der Förderplanung zu wenig Journalbeiträge verfasst hat.