Auch wenn die räumliche Trennung von Vorschul- und Schulunterricht gegen die Grundsätze des Basisstufenmodells verstösst, besteht sie unbestrittenermassen seit dem Jahre 2018, ohne dass die Vorinstanz eingegriffen hätte. Dass sich die Beschwerdeführerin durch die Installation von besserer Beleuchtung im Gang bestärkt gefühlt hat, ist nachvollziehbar.60 Schliesslich ging die Raumaufteilung aus einer gewissen Not (Platzknappheit) hervor und beruhte auf nachvollziehbaren Überlegungen (mehr Ruhe und bessere Konzentration im Lernbereich). Auch war es nicht die Aufgabe der