8.2.1 Dazu ist Folgendes festzuhalten: Die Raumaufteilung ist offenbar schon seit längerem problematisch. Die Beschwerdeführerin hat das Problem anlässlich des MAG vom 12. Februar 2020 selbst angesprochen und festgehalten, dass die Raumaufteilung nicht optimal sei und Bedarf bestehe, diese anzupassen. Die Klärung der Raumfrage gehörte entsprechend zu den anlässlich des MAG formulierten Zielen. Auch wenn die räumliche Trennung von Vorschul- und Schulunterricht gegen die Grundsätze des Basisstufenmodells verstösst, besteht sie unbestrittenermassen seit dem Jahre 2018, ohne dass die Vorinstanz eingegriffen hätte.