so darf nicht einfach als erstellt angenommen werden, dass die Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens der Beschwerdeführerin nicht einfach gewesen ist, dass die Beschwerdeführerin organisatorische Sachen und Informationen oft nicht mitbekommen oder nicht befolgt hat, dass sich die Stimmung im gesamten Team der B.___ wegen der Beschwerdeführerin verschlechtert hat und dass mehrere Lehrpersonen wegen ihr ihre Stelle an der B.___ verlassen haben. Und selbst wenn die Vorwürfe erwiesen wären, müssten alle Umstände und Hintergründe beleuchtet werden, so 54 Beschwerdevernehmlassung vom 18. Mai 2020 55 Vgl. Beilage 7 zur Beschwerdevernehmlassung