7.2.1 Aus den Akten geht hervor, dass die Vorinstanz erst im Februar 2020, also rund eineinhalb Monate vor der Kündigung, begonnen hatte, die Zusammenarbeit im Lehrerteam zu bemängeln und die gesamte Verantwortung hierfür der Beschwerdeführerin zu überbinden. Offenbar war die Zusammenarbeit zwischen der Beschwerdeführerin und C.___ erst in den Fokus der Vorinstanz gerückt, nachdem diese erfahren hatte, dass C.___ eine neue Stelle suchte.