Die Kinder seien nach Alter (Kindergartenkinder vs. Schulkinder) zugeteilt worden. Damit sei eine der Basisstufenidee widersprechende künstliche Trennung von Kindergarten und Schule zementiert worden, wie sie auch in der radikalen Raumtrennung zu beobachten sei. Schliesslich sei stossend, dass der Lehrperson mit dem kleineren Pensum (54 % vs. 84 %) und weniger Präsenztagen mehr Kinder zugeteilt worden seien als der Beschwerdeführerin mit dem vollen Unterrichtspensum. Eine funktionierende professionelle Zusammenarbeit sei für die 52 Verfügung vom 18. März 2020 53 Beschwerde vom 17. April 2020