Zum einen sei deren Ursache in keiner Weise geklärt worden. Zum anderen sei nicht das Vertrauensverhältnis innerhalb des Teams, sondern dasjenige zum Arbeitgebenden massgebend. Die Vorinstanz habe unrechtmässigerweise auf rein subjektive Wahrnehmungen ihrer Teamkollegin abstellt und das von dieser geschilderte Verhalten der Beschwerdeführerin, welches zuvor nie Anlass zu Beanstandungen gegeben habe, plötzlich als absolut inakzeptabel und nicht tragbar dargestellt.53