7.1.11 In der Beschwerde macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe die Quartalsplanung nicht kategorisch ausgeschlossen, sondern aus zeitlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht. Die Schwierigkeiten in der gemeinsamen Planung seien dem Umstand geschuldet, dass zwischen den Teamkolleginnen zu wenig Austausch über den jeweiligen Unterrichtsinhalt habe stattfinden können, weshalb die Beschwerdeführerin eine etwas unabhängigere Planung vorgezogen habe. Die geltend gemachte Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses im Lehrerteam sei nicht geeignet, einen triftigen Kündigungsgrund zu begründen. Zum einen sei deren Ursache in keiner Weise geklärt worden.