7.1.10 In der angefochtenen Verfügung führt die Vorinstanz aus, die Zusammenarbeit im B.___- Lehrerteam sei wegen einem sich stark unterscheidenden Berufs- und Auftragsverständnis ungenügend, belaste den gegenseitigen Umgang und beeinträchtige die in der Basisstufe zentrale Arbeitsbeziehung stark. Die Wahrnehmung des Berufsauftrags mit der Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kolleginnen könne nicht mehr in der nötigen Qualität wahrgenommen werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Teamkolleginnen sei zerrüttet und könne nicht mehr wiederhergestellt werden. Zum dritten Mal innerhalb dreier Jahre werde ein Wechsel im Lehrerteam nötig.