Es finde nur eine minimale gemeinsame Planung. Auswertung und Weiterentwicklung des Unterrichts und der individuellen Förderung der einzelnen Kinder statt. Gemeinsame Quartalsplanungen habe die Beschwerdeführerin abgelehnt. Weil sie die Planung von C.___ nicht verstehe, wolle sie die Planungsarbeiten von C.___ auch nicht so für die Tage übernehmen, an welchen diese nicht anwesend sei. Ein Teamcoaching oder eine Teamsupervision erachtet die Vorinstanz angesichts der komplexen Fragestellungen als Überforderung für alle Beteiligten und nicht zielführend.50