7.1.7 Auf Anfrage des Gesamtleiters der Vorinstanz meldete die Co-Schulleiterin am 4. März 2020 zurück, die Zusammenarbeit mit der Beschwerdeführerin sei nicht einfach gewesen. Sie habe sich kaum aktiv ins Kollegium eingebracht. Organisatorische Sachen und Informationen habe sie oft nicht mitbekommen oder nicht befolgt, z.B. Präsenzzeit am Dienstag ab 15:30 Uhr, Turnhallenbelegung etc. 46 Aktennotiz zum Gespräch mit X.___ vom 27. Februar 2020 (Beschwerdeeilage 5) 47 Aktennotiz zum Gespräch vom 26. [recte: 27.] Februar 2020 (Beilage 4 zur Beschwerdevernehmlassung) 48 Vgl. Protokoll zum Gespräch Zusammenarbeit B.___ vom 2. März 2020, Beilage 6 zur Beschwerdevernehmlassung