tierte Person, die auch kritisch mitdenkt und Konflikte anspricht», wahrgenommen hat.43 6.2.3 Zusammenfassend stellt der Umgang der Beschwerdeführerin mit den Kindern keinen triftigen Kündigungsgrund dar. 42 Beschwerdevernehmlassung vom 18. Mai 2020, S. 4 43 Aktennotiz zum Gespräch vom 27. Februar 2020 (Beschwerdebeilage 5), S. 1