6.1.5 Anlässlich des Gesprächs vom 2. März 2020 äusserte sich die Teamkollegin C.___ gegenüber der Vorinstanz dahingehend, dass der Umgangston der Beschwerdeführerin mit den Kindern öfters laut und unangemessen sei. C.___ habe während des Unterrichts mehrmals gehört, wie die Beschwerdeführerin draussen laut geschimpft habe und dabei auch eine unangebrachte Wortwahl gegenüber einzelnen Kindern getroffen habe.36