6.1.4 Anlässlich des Gesprächs vom 27. Februar 2020 führte die Bereichsleiterin aus, die E-Mail der Beschwerdeführerin mit der Bitte um «Handlungsrichtlinien» habe sie sehr erstaunt. Die Beschwerdeführerin als Heilpädagogin sollte wissen, was erlaubt sei und was nicht im Umgang mit den Kindern. Die Beschwerdeführerin erklärte, sie habe das Beispiel Turnen genommen, weil sie dort Angst habe, dass es gefährlich werde. Deshalb werde sie auch laut und halte Kinder fest. Sie wisse, dass das eigentlich falsch sei, aber wenn sie nichts tue, dann geschehe etwas, das man ihr ankreiden könnte.