6.1.2 Anlässlich des Gesprächs vom 3. Februar 2020 erklärte Beschwerdeführerin, sie wisse, dass sie falls nötig den Schüler/innen gegenüber auch laut werden könne. Sie empfinde ihr Verhalten der Situation entsprechend als angemessen und versichere, dass es sich jeweils nur um kurze Momente handle und «es» schnell vorbei sei. Sie beobachte sich selber und reflektiere die Situationen. Sie erinnere sich nicht an die ihr vorgeworfenen Wortwahl.32