• ungenügende Zusammenarbeit im B.___-Lehrerteam, nicht wiedergutzumachende Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Teamkolleginnen, erneuter Wechsel im Lehrerteam; • konsequente räumliche Trennung von Vorschul- und Schulunterricht (Auslagerung der Schülerpulte und des Schulunterrichts für die 1. und 2. Klasse in den Garderobengang); • keine Umsetzung der vorgeschriebene Förderplanung nach ICF31. 6. Umgang mit den Schulkindern 6.1 Sachverhalt 6.1.1 Der Beschwerdeführerin werden verbale Entgleisungen («Anschnauzen») gegenüber Kindern sowie das Festhalten von Kindern zur Last gelegt.