4. Rechtliche Grundlagen für die Kündigung 4.1 Zu prüfen ist im Weiteren die Rechtmässigkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses der Beschwerdeführerin. 4.2 Die Anstellungsverhältnisse der Lehrkräfte der Vorinstanz werden durch das LAG geregelt, subsidiär findet die Personalgesetzgebung des Kantons Anwendung (vgl. Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. c LAG sowie Art. 13 PSIV und Art. 17 OGR23).