2/26 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.926 9. März 2020 nach und nahm zu den einzelnen Kritikpunkten Stellung. Sie hielt u.a. fest, dass eine Kündigung für sie nicht akzeptierbar sei. 6. Am 18. März 2020 verfügte die Vorinstanz was folgt. Das Anstellungsverhältnis zwischen dem Kanton Bern und Frau X.___ wird per 31. Juli 2020 aufgelöst.