5.4 Vorliegend hat die Vorinstanz in der Region der Beschwerdeführerin eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Dabei hat sie die Zielgruppe (unterschieden nach Menschen mit kognitiven, psychischen, mehrfachen, körperlichen und/oder Sinnes-Beeinträchtigungen) und den definierten Perimeter von vergleichbaren Angebotskategorien (BS/TS-Plätze) im Umkreis von 20 km (ausgehend vom Standort der Institution der Beschwerdeführerin in Y.___) berücksichtigt. Die Bedarfsanalyse hat ergeben, dass in diesem Perimeter vier Institutionen (in A.___) ebenfalls BS/TS-Plätze für Menschen mit Beeinträchtigung anbieten.