4.2 Dem Behindertenkonzept des Kantons Bern10 lässt sich dementsprechend Folgendes entnehmen: Der Kanton Bern schafft die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein bedarfs- und teilhabeorientiertes kantonales Versorgungssystem für erwachsene Menschen mit einer Behinderung. Das staatliche Handeln folgt dabei den Grundsätzen der Wirksamkeit, der Qualität sowie der Wirtschaftlichkeit und trägt den finanziellen Möglichkeiten des Kantons Rechnung.