4/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.547 nalysen und einer Bedarfsplanung, welche gemäss Art. 10 IFEG ein Konzept verlange. Das Behindertenkonzept des Kantons Bern sei im Jahre 2011 durch den Bundesrat genehmigt worden. Seither würden die Umsetzungen dazu stetig weiterentwickelt.