Genau für sie sei das Angebot der Beschwerdeführerin vorgesehen. Bei der Analyse des Bedarfs an Leistungsangeboten sei der GSI offensichtlich die Region, in der sich die Institution der Beschwerdeführerin befinde, verloren gegangen, da sie von regionalen Ärzten, Psychiatern, Sozialdiensten und der Psychiatriespitex immer wieder Anfragen für freie Plätze in ihrer Institution erhalte. Somit sei durchaus ein Bedarf vorhanden. Die Beschwerdeführerin sei überzeugt, dass sie unbedingt zu dem Leistungsangebot der GSI gehören müsse, da ihr in der Region Z.___ ansonsten keine ähnliche Institution bekannt sei, welche ein derart personenzentriertes und bedürfnisgerechtes Angebot bereitstelle.