Der Abschluss eines Leistungsvertrages setze somit einen Bedarf im entsprechenden Bereich voraus. Ein Anspruch auf Gewährung eines Staatsbeitrages in Form eines Leistungsvertrags bestehe nicht. Gemäss der 6 Antrag vom 26. September 2019, sowie «Kurzvorstellung des Konzeptes», Beilage zum Antrag 3/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.547