Gestützt auf die Bedarfsanalyse plane sie die Leistungsangebote. Im Rahmen der verfügbaren Mittel und der strategischen Vorgaben des Regierungsrates stelle sie die erforderlichen Leistungsangebote der institutionellen Sozialhilfe bereit. Zu diesem Zweck könne sie als zuständige Behörde mit den Institutionen als Leistungserbringer Leistungsverträge abschliessen. Neue Leistungsverträge schliesse sie nur ab, wenn im Tagesstättenbereich für erwachsene Menschen mit Behinderungen zusätzliche Leistungsangebote zur Versorgung erforderlich seien. Der Abschluss eines Leistungsvertrages setze somit einen Bedarf im entsprechenden Bereich voraus.